Kanzlei Schwermer Kanzlei Schwermer

honorar

Unsere Leistungen rechnen wir auf der Grundlage eines Stundensatzes zzgl. gesetzlicher MWSt. und Auslagen ab.

In geeigneten Fällen ist auch die Vereinbarung eines Tagessatzes oder eines Pauschalhonorars möglich.

Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte (RVG) abgerechnet, die im Regelfall von der Höhe des Streitwertes abhängig sind.